Seite 14 - chronik

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S
TRUKTUR UND
O
RGANISATION
Genossenschaften wurden in Struktur und Organisation weitgehend festgeschrieben. Der
Gesetzgeber hat damit vor mehr als 100 Jahren der eingetragenen Genossenschaft ein
komplettes Gerüst für die Unternehmensorganisation geliefert, das den wirtschaftlichen
Interessen der Mitglieder und Dritter, z. B. Prüfern und Gläubigern, gerecht wird.
Nach dem Genossenschaftsgesetz sind Genossenschaften Gesellschaften von nicht begrenzter
Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder
mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken. Sie müssen mindestens 7 Gründer
haben und im Genossenschaftsregister eingetragen sein.
Die Genossen besitzen Geschäftsanteile - im Gemeinnützigen Bauverein Fröndenberg in
Höhe von z. Zt. 512,00 Euro pro Anteil - als Haftungssumme.
Oberstes Entscheidungsorgan ist die Mitgliederversammlung.
Weitere Organe sind der Vorstand, hier 3 Personen und der Aufsichtsrat, bestehend aus max.
6 Personen.
Wir haben ohne erwerbswirtschaftliches Motiv vorrangig den Auftrag, eine gute, sichere und
sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Genossenschaftsmitglieder zu erreichen.
Unsere Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung von Wohnraum an Mitglieder betragen
mindestens 90% der gesamten Einnahmen. Wir sind von der Körperschaftssteuer befreit.